Rund um die OGTS
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung. Er gilt zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird dieser dann um eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet, sodass ab 2029 alle Klassenstufen einen Anspruch erhalten.
Bereits seit September 2020 besteht an unserer Grundschule die Möglichkeit, am freiwilligen Angebot der offenen Ganztagsschule teilzunehmen. Durch die Gesetzesänderung ergibt sich derzeit für die Kinder in den verschiedenen Jahrgangsstufen ein unterschiedlicher Anspruch. Bitte beachten Sie dies bei der Anmeldung!
Betreuungszeit:
Grundsätzlich können Sie zwischen zwei Betreuungszeiten wählen:
Kurzgruppe: Betreuung nach Unterrichtsschluss bis 13:45 Uhr
Langgruppe: Betreuung nach Unterrichtsschluss bis 15:30 Uhr
Diese von der Regierung geförderten Betreuungszeiten ergeben sich durch den frühen Schulstart um 07:30 Uhr in Aiglsbach. Für die Erstklässler gelten sie ab dem Schuljahr 2026/207 an den Tagen von Montag bis Freitag, für alle anderen Kinder von Montag bis Donnerstag. Ihre Kinder fahren nach der Betreuungszeit um 15.30 Uhr mit dem Bus nach Hause, treten den Schulweg zu Fuß an, oder können abgeholt werden. Bei Abholung bitten wir um eine kurze Verabschiedung, um unsere Aufsichtspflicht wieder in die Hände der Eltern zu legen.
Der Besuch der offenen Ganztagsschule ist kostenfrei.
Frei -Tag – Gutschein: Dieser Gutschein steht Ihnen 1x pro Halbjahr zur Verfügung. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, Ihr Kind kann dann nach Schulschluss mit dem Bus nach Hause fahren.
Arztbesuch: Termine müssen im Voraus mit der Schulleitung abgeklärt und genehmigt werden. Lassen Sie sich den Besuch vom Arzt bestätigen.
Projektgeld: Für das kommende Schuljahr möchten wir Sie bitten, uns pro Halbjahr mit 15 € zu unterstützen. (Materialgeld, Spielgeld, Portfolio, Geburtstag, Feste im Jahreslauf, Sommerfest…)
Hausschuhe: Bitte geben Sie Ihrem Kind markierte Hausschuhe für die OGTS mit.
Schulferien: Die Organisation der Ferienbetreuung übernimmt im Schuljahr 2026/2027 für die erste Klassenstufe die VG Mainburg in Kooperation mit weiteren Anbietern. Für die Klassenstufe 2 bis 4 besteht kein Anspruch auf Ferienbetreuung.


